Wir gehen davon aus, dass unseren RehabilitandInnen als chronisch Kranke ein maßvoller Gebrauch von Suchtmitteln auf Dauer unmöglich sein wird. Deshalb gilt als erstes Rehabilitationsziel die Suchtmittelabstinenz. Weiterhin zielt die Maßnahme, wie jede andere in der Rehabilitation Suchtkranker, selbstverständlich auf die Verbesserung der Symptome, die zur Behandlung geführt haben. Es geht also um die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit als Bestandteil der funktionalen Gesundheit (im Sinne des ICF) für eine erfolgreiche, d. h. möglichst dauerhafte, soziale und berufliche Integration.
Die Adaptionsphase dient der „Adaption“, d. h. der Anpassung an die gegebene soziale Realität und damit der Umsetzung der in der Fachklinik gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie der Erprobung der erreichten Verhaltensänderungen in der Praxis des Lebensalltags. Unter möglichst realen Bedingungen soll aus einem in der ersten Behandlungsphase gewissermaßen theoretisch angelegten Potential greifbare, beständige, tragfähige und belastbare soziale Wirklichkeit werden.
So ist die Adaptionsphase eine Phase der Öffnung nach außen und damit die letzte stationäre Phase der medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 15 SGB VI. In dieser Phase ist die Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft das wichtigste Ziel.
Vertiefung der Krankheitseinsicht und Festigung der Abstinenzentscheidung
weitere körperliche Stabilisierung, bzw. medizinische Weiterbehandlung
Persönlichkeitsstabilisierung bei allmählich abnehmenden psychotherapeutischen Angeboten (Gruppen-, Einzelgespräche)
Aufarbeitung belastender Arbeitsplatz- bzw. Arbeitslosigkeitserfahrungen
Fortsetzung der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive
Verbesserung oder sogar wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Training beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten (interne Arbeitstherapie)
Arbeitstherapie und Belastungserprobung in externen Betriebspraktika
eventuell Aufnahme eines regulären Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme
bei Bedarf Training von grundlegenden lebenspraktischen Fertigkeiten (z. B. Haushaltsführung inkl. Einkauf, Kochen, Waschen, Wohnungsgestaltung etc.)
weitere Regulierung evtl. vorhandener Schulden, sofern notwendig
Anschluss an eine Beratungsstelle und eine externe Selbsthilfegruppe
Aufnahme tragfähiger sozialer Kontakte
Planung und Einübung eines aktiven Freizeitverhaltens
Wohnungssuche und -bezug
Training beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten
Arbeitstraining und Arbeitserprobung in externen Betriebspraktika
Aufnahme eines unbezahlten Probearbeitsverhältnisses
Aufnahme eines regulären Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme