Fachinformation // Therapieziele

Anpassung an die gegebene soziale Realität

Wir gehen davon aus, dass unseren RehabilitandInnen als chronisch Kranke ein maßvoller Gebrauch von Suchtmitteln auf Dauer unmöglich sein wird. Deshalb gilt als erstes Rehabilitationsziel die Suchtmittelabstinenz. Weiterhin zielt die Maßnahme, wie jede andere in der Rehabilitation Suchtkranker, selbstverständlich auf die Verbesserung der Symptome, die zur Behandlung geführt haben. Es geht also um die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit als Bestandteil der funktionalen Gesundheit (im Sinne des ICF) für eine erfolgreiche, d. h. möglichst dauerhafte, soziale und berufliche Integration. 

 

 

Die Adaptionsphase dient der „Adaption“, d. h. der Anpassung an die gegebene soziale Realität und damit der Umsetzung der in der Fachklinik gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie der Erprobung der erreichten Verhaltensänderungen in der Praxis des Lebensalltags. Unter möglichst realen Bedingungen soll aus einem in der ersten Behandlungsphase gewissermaßen theoretisch angelegten Potential greifbare, beständige, tragfähige und belastbare soziale Wirklichkeit werden. 

So ist die Adaptionsphase eine Phase der Öffnung nach außen und damit die letzte stationäre Phase der medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 15 SGB VI. In dieser Phase ist die Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft das wichtigste Ziel.

Einzelziele

  • Vertiefung der Krankheitseinsicht und Festigung der Abstinenzentscheidung

  • weitere körperliche Stabilisierung, bzw. medizinische Weiterbehandlung

  • Persönlichkeitsstabilisierung bei allmählich abnehmenden psychotherapeutischen Angeboten (Gruppen-, Einzelgespräche)

  • Aufarbeitung belastender Arbeitsplatz- bzw. Arbeitslosigkeitserfahrungen

  • Fortsetzung der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive

  • Verbesserung oder sogar wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

  • Training beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten (interne Arbeitstherapie)

  • Arbeitstherapie und Belastungserprobung in externen Betriebspraktika

  • eventuell Aufnahme eines regulären Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme

  • bei Bedarf Training von grundlegenden lebenspraktischen Fertigkeiten (z. B. Haushaltsführung inkl. Einkauf, Kochen, Waschen, Wohnungsgestaltung etc.)

  • weitere Regulierung evtl. vorhandener Schulden, sofern notwendig

  • Anschluss an eine Beratungsstelle und eine externe Selbsthilfegruppe

  • Aufnahme tragfähiger sozialer Kontakte

  • Planung und Einübung eines aktiven Freizeitverhaltens

  • Wohnungssuche und -bezug

 

 

Ziele zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit

  • Training beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten 

  • Arbeitstraining und Arbeitserprobung in externen Betriebspraktika

  • Aufnahme eines unbezahlten Probearbeitsverhältnisses

  • Aufnahme eines regulären Arbeitsverhältnisses oder einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme