Die Voraussetzung für eine Aufnahme in das Therapiezentrum Speyer bildet die erfolgreich abgeschlossene Phase I der Entwöhnungsbehandlung. Falls schon früher eine oder mehrere Entwöhnungsbehandlungen stattgefunden haben und der zuständige Leistungsträger der Auffassung ist, dass ein weiterer Fachklinikaufenthalt als Auffangbehandlung therapeutisch nicht notwendig erscheint, genügt eine unmittelbar vorangegangene Entgiftungsbehandlung.
Die Behandlungsphase in der Fachklinik und in der Adaption im Therapiezentrum Speyer stellen zwei Phasen der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme Abhängigkeitserkrankungen dar.
Die Adaptionsphase für die alkohol- und medikamentenabhängigen, sowie pathologisch glücksspielenden RehabilitandInnen dauert durchschnittlich 12 bis 13 Wochen, bei Drogenabhängigen bis zu 16 Wochen. Es sind individuelle Verkürzungen und auch Verlängerungen möglich.
Es wird ein Übergabegespräch mit der vermittelnden Fachklinik geführt, um die Adaptionsvoraussetzungen und die angestrebten Adaptionsziele abzugleichen. Die vermittelnde Fachklinik beantragt daraufhin die Adaptionsmaßnahme bei dem zuständigen Kostenträger.
Interessierte RehabilitandInnen nehmen telefonischen Kontakt zu uns auf. Bestehen grundsätzliche Aufnahmemöglichkeiten, wird ein Termin für ein Informationsgespräch mit den RehabilitandInnen vereinbart. Das Informationsgespräch dient dazu, dem Interessenten Informationen über die Abläufe und Inhalte der Adaptionsmaßnahme zu vermitteln und die individellen Adaptionsvoraussetzungen und -ziele des/der RehabilitandIn zu überprüfen. Im Vorfeld des Informationsgesprächs benötigen wir ein Motivationsschreiben, einen Suchtverlauf und einen beruflichen Lebenslauf von dem Interessenten.
RehabilitandInnen bewerben sich mit Hilfe Ihres Bezugstherapeuten oder ihrer Beratungsstelle schriftlich (siehe Anschrift). Sie sollen dabei ihren Lebenslauf und ihre Suchtentwicklung beschreiben und darstellen, was sie sich persönlich von der Adaptionsmaßnahme versprechen.
Die vermittelnde Fachklinik soll eine ärztliche und psychologische Epikrise mit der Darstellung von Status, Möglichkeiten und Zielen der Adaptionsmaßnahme vorlegen.
Bei allen Beteiligten sollte Einvernehmen darüber bestehen, dass es für den Bewerber oder die Bewerberin eine realistische Chance gibt, das Ziel der Adaptionsmaßnahme zu erreichen.
RehabilitandInnen kommen freiwillig, nachdem sie sich die Einrichtung im Rahmen des obligatorischen Vorstellungsgesprächs angeschaut haben und sich ein positives Urteil über den Sinn und das Ziel der Maßnahme gebildet haben.
Bei der Aufnahme muss die Erklärung der Kostenübernahme eines Leistungsträgers (Rentenversicherung, Krankenkasse oder Sozialhilfeträger) vorliegen. Antragsverfahren und Leistungsträger Der Übergang von der Entwöhnungsbehandlung in die Adaptionseinrichtung sollte nahtlos geschehen. Der Antrag auf Gewährung einer Adaptionsmaßnahme sollte daher spätestens vier Wochen vor Beendigung der Fachklinikmaßnahme beim zuständigen Rentenversicherungsträger beziehungsweise Kostenträger der Entwöhnungsbehandlung in der Fachklinik gestellt werden. Im Arzt- und Sozialbericht sollte differenziert die Indikation für die Adaptionsmaßnahme begründet sein. Es sollten die therapeutischen Zielvorgaben für die Adaption dargestellt und möglichst detaillierte Aussagen über die Arbeitsfähigkeit gemacht werden.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz als federführender Leistungsträger, die DRV Bund und andere Rentenversicherungsanstalten, Krankenkassen und Träger der Sozialhilfe übernehmen als Rehabilitationsträger nach Bedarf die Kosten der Adaptionsmaßnahme, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Lehnt der Rehabilitationsträger die beantragte Maßnahme wegen fehlender Zuständigkeit ab, so ist der Antrag mit dieser Ablehnung an den jeweils zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen.
Die Einrichtung ist nach §§ 35, 36 BtMG staatlich anerkannt.