Therapiebautsteine //

Individuell abgestimmte Behandlungspläne

Nach der Bestimmung der Therapieziele wird gemeinsam mit jedem/jeder RehabilitandIn ein Behandlungsplan erstellt, der auf den persönlichen Bedürfnissen, Ressourcen und Defiziten jedes Einzelnen aufbaut und der nach den unten dargestellten therapeutischen Möglichkeiten der Einrichtung bausteinmäßig zusammengesetzt wird.

Die Durchführung der Behandlung folgt dabei zwar weitestgehend dem Behandlungsplan, dieser wird jedoch adaptiv dem individuellen Verlauf jeder Therapie angepasst. In regelmäßigen Teambesprechungen kann die Planung jederzeit durch neue Erkenntnisse ergänzt oder verändert werden.

 

  • Diagnostik und Rehabilitationsplanung

    Für die bei der Aufnahme in die Adaptionseinrichtung und zur Rehabilitationsplanung notwendige leistungs- und berufsspezifische Diagnostik stehen dem leitenden Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der leitenden Psych. Psychotherapeutin, sowie dem Arbeitstherapeuten, wenn möglich, sämtliche Berichte der vorbehandelnden Fachklinik, die Begutachtungsunterlagen des Leistungsträgers, sowie eigene Untersuchungsergebnisse zur Verfügung. Ein der Einrichtung konsiliarisch zuarbeitender Facharzt für Allgemeinmedizin führt die körperlichen Untersuchungen sowie die notwendigen Laboruntersuchungen durch. 

    Bei RehabilitandInnen mit unklarer beruflicher Tendenz führen wir den EXPLORIX durch. Gegebenenfalls führen wir den MELBA, sowie (falls in der Fachklinik noch nicht geschehen) individuelle psychologische Testungen durch. Hierbei können der Mehrfachwahl-Wortschatz-Intelligenztest (MWT-B), das Trierer Alkoholismus-Inventar, der Aufmerksamkeits-Belastungstest d2, das Becksche Depressionsinventar, die Symptomcheckliste SCL 90-R, der U-Fragebogen nach Ulrich und Ulrich, sowie das Diagnostikum für Cerebralschädigung (DCS) zum Einsatz kommen. 

    Nach der Bestimmung der individuellen Rehabilitationsziele wird gemeinsam mit jedem/ jeder RehabilitandIn ein Behandlungsplan erstellt, der auf den persönlichen Bedürfnissen, Ressourcen und Defiziten jedes Einzelnen aufbaut und der nach den unten dargestellten therapeutischen Möglichkeiten der Einrichtung bausteinmäßig zusammengesetzt wird. 

    Die Durchführung der Behandlung folgt dabei zwar weitestgehend dem Behandlungsplan, dieser wird jedoch adaptiv dem individuellen Verlauf jeder Therapie angepasst. In täglichen Teambesprechungen kann die Planung jederzeit durch neue Erkenntnisse ergänzt oder, wenn sinnvoll, verändert werden.

     

  • Medizinische Versorgung

    Neben der Befunderhebung (Anamneseerhebung und allgemeinärztliche, sowie psychiatri-sche und neurologische Untersuchung) zu Beginn der Behandlung und der Indikationsstellung finden regelmäßige Sprechstunden des leitenden Arztes und des konsiliarisch mitarbeitenden Allgemeinarztes statt. Die Vorstellung kann auf eigenen Wunsch von RehabilitandInnen aber auch von einem therapeutischen Mitarbeiter, der Behandlungsnotwendigkeit vermutet, initiiert werden. Gegebenenfalls finden Zwischenuntersuchungen statt. Bei Bedarf werden Überweisungen zu Fachärzten in der Umgebung ausgestellt, um diagnostische Sicherheit zu erlangen oder eine speziellere Behandlung zu gewährleisten. Diese sind gehalten, uns einen Befund mit Diagnose und Therapievorschlägen zukommen zu lassen. Falls nötig findet ein telefonischer Informationsaustausch statt. Verordnete Medikamente werden auf Ihre Kompatibilität zur Suchterkrankung überprüft und gegebenenfalls verändert. Im Notfall erfolgt eine unverzügliche Verlegung in eines der umliegenden Krankenhäuser. 

    Gegen Ende der Rehabilitationsbehandlung findet eine Abschlussuntersuchung statt. 

    Die Ergebnisse fließen in die Erstellung des Entlassberichtes ein, der nach dem Leitfaden zum einheitlichen Entlassbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung verfasst wird und für den der leitende Arzt die Verantwortung trägt.

     

  • Gruppentherapie

    Alle RehabilitandInnen des Therapiezentrums Speyer werden in eine der fünf Wohngruppen integriert. Diese werden in zwei Therapiegruppen zusammengeführt. Die Gruppentherapeuten vertreten sich als Cotherapeuten gegenseitig. Wöchentliche gruppentherapeutische Sitzungen dienen in erster Linie der Fortsetzung der Erreichung der während der Entwöhnungsbehandlung erreichten Einstellungs- und Verhaltensänderungen. Da der psychotherapeutische Prozess aber in der Regel während der Phase I der Entwöhnungsbehandlung weit fortgeschritten ist, liegt der Schwerpunkt der Gruppentherapie auf der themenzentrierten Bearbeitung der anstehenden Schritte in die soziale Realität. Hierzu zählen die Aufarbeitung belastender Arbeitsplatz- bzw. Arbeitslosigkeitserfahrungen, die berufliche Perspektive, der Kontakt zu Angehörigen, Freunden oder neuen Bekannten, der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe, die weitere Klärung notwendiger finanzieller oder juristischer Schritte, die Wohnungssuche, Bewerbungstraining, sinnvolle Freizeitgestaltung und vieles andere mehr.

     

  • Einzelgespräche

    Allen RehabilitandInnen wird ein/e BezugstherapeutIn zugeteilt, der/ die während der gesamten Adaptionsphase HauptansprechpartnerIn ist. Therapeutische Einzelgespräche werden in der Adaptionsphase nach Bedarf (in der Regel einmal pro Woche) durchgeführt und dienen im Wesentlichen dazu, den psychotherapeutischen Prozess fortzusetzen oder aus dem laufenden Prozess neu entwickelte Themen zubearbeiten.
    Darüber hinaus dienen Einzelgespräche mit den BezugstherapeutInnen natürlich dem Herausarbeiten der individuellen Rehabilitationsziele sowie einer realistischen Therapie- und Lebensplanung, der Unterstützung in Krisen und der Überprüfung des Erreichten.

     

  • Sozialtherapie

    Die sozialtherapeutischen Angebote (als extra Termine oder im Rahmen der Sprechstunden) begleiten alle RehabilitandInnen durch die gesamte Adaptionsphase. In erster Linie dienen sie dazu, relevante Kontakte, Termine und Formularbearbeitung vor- und nachzubereiten und die RehabilitandInnen in die Lage zu versetzen, ihre Angelegenheiten nach Ablauf der Adaption selbst zu regeln. Sie bestehen grundsätzlich aus jeder Art von Hilfestellung, wie beispielsweise der Unterstützung bei Behördenangelegenheiten, im Ausnahmefall kann bei gegebener Notwendigkeit auch eine Begleitung zu Behördenterminen stattfinden, Unterstützung im Kontakt zu ArbeitgeberInnen oder VermieterInnen, Hilfe bei Schuldenregulierung, Anregung und Motivation bei der Freizeitgestaltung bis hin zur Vermittlung in weiterführenden Hilfen. Als Sozialtherapeuten kommen alle therapeutisch ausgebildeten MitarbeiterInnen der Einrichtung zum Einsatz. Sie helfen konkret und als Hilfe zur Selbsthilfe in jeder Phase des therapeutischen Prozesses von der Aufnahme bis zur Entlassung.

     

  • Internes Arbeitstraining/ Belastungserprobung

    Unter dem Begriff des internen Arbeitstrainings verbergen sich eine Fülle von Einzelaktivitäten und -interventionen, deren Ziele sich den allgemeinen Zielen der Adaptionsphase unterordnen. Es sollen unter Anleitung möglichst realistische Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die einen regulären 8-Stunden-Tag simulieren. Die Maßnahme dient der Verbesserung oder Wiederherstellung allgemeiner Arbeitsfähigkeiten und der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive. 

    Einzelziele

    • Beurteilung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung anamnestischer und diagnostischer Daten aus der Vorbehandlung 
       
    • Erstellung eines Defizite und Ressourcen beschreibenden Fähigkeitsprofils Ermittlung berufsrelevanter Kenntnisse und Fertigkeiten Erfassung von sozialen Störungen und der Belastbarkeit im Arbeitsverhalten 
       
    • Ermittlung berufsrelevanter Kenntnisse und Fertigkeiten
       
    • Erfassung von sozialen Störungen und der Belastbarkeit im Arbeitsverhalten
       
    • Training schwach ausgeprägter unf förderbarer Funktionen
       
    • Erarbeiten einer beruflichen Perspektive 
       
    • Beginn der Arbeitserprobung im berufsunspezifischen Bereich 
       
    • Vermittlung und Durchführung eines berufsfeldspezifischen externen Praktikums zur Arbeitserprobung unter realen Bedingungen

       

    Methoden

    Die eingesetzten Methoden sind Belastungserprobung, Testdiagnostik und Arbeitstherapie. Während in der Belastungserprobung die diagnostischen Aspekte wie die Ermittlung des arbeitsrelevanten Leistungsprofils und der sozialen Anpassungsfähigkeit überwiegen, stehen bei den arbeitstherapeutischen Interventionen Aspekte der Steigerung der Belastbarkeit, der Verbesserung und Stabilisierung der Arbeitsgrundfähigkeiten im Vordergrund. Gegenüber dem Hauptziel der Beseitigung krankheitsbedingter Störungen im Arbeitsverhalten durch das Training von Zuverlässigkeit, Durchhaltevermögen, Konzentrationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit usw. tritt die Vermittlung spezieller beruflicher Fertigkeiten dabei eher in den Hintergrund.

    Bei der Belastungserprobung geht es letztendlich um die Überprüfung der beruflichen Wiedereingliederungschancen. Durch eine differenzierte multimethodale Diagnostik wird geklärt, in welcher Art und in welchem Umfang der/die RehabiltandIn beruflich verwertbare Leistungen erbringen kann, wo evtl. körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen eine Wiedereingliederung erschweren bzw. welche Einschränkungen durch geeignete Therapie- oder Trainingseinheiten gezielt verbessert bzw. abgebaut werden können. 

    In einer wöchentlichen Sitzung des interdisziplinären Teams werden die anamnestischen und diagnostischen Daten aus der Entwöhnungsbehandlung und aus der Belastungserprobung sowie die Ergebnisse der allgemeinärztlichen, neurologischen, psychiatrischen und psychologischen Untersuchung zusammengetragen, ergänzt durch arbeitstherapeutische Erkenntnisse und sozialarbeiterisch relevante Bereiche, und ausgewertet. Daraus wird eine berufliche und therapeutische Empfehlung für den/die RehabilitandIn erarbeitet und mit ihm/ihr besprochen.

    Danach gibt es im Wesentlichen drei Wege:

    • die Aufnahme eines externen Betriebspraktikums zur Erprobung und Erweiterung der berufsfeldspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten, natürlich vor dem Hintergrund der Verbesserung von Vermittlungschancen beim Praktikumsgeber oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
    • die Aufnahme oder die Fortsetzung des internen Arbeitstrainings zur Steigerung der Belastbarkeit, der Verbesserung und Stabilisierung der Arbeitsgrundfähigkeiten mit dem Ziel, den/die RehabilitandIn zu einem späteren Zeitpunkt doch noch in ein externes Praktikum vermitteln zu können
    • die Vorbereitung des Weges in eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation in Absprache mit dem Leistungsträger bzw. dem Arbeitsamt

    Als Trainingsfelder für die interne Arbeitstherapie dienen ein gewerblich-handwerklicher und ein kaufmännischer Bereich in einem mit PCs ausgestatteten Übungsbüro, aber auch die Hauswirtschaft und die Haustechnik.

     

  • Externe Arbeitserprobung/ Betriebspraktikum

    Sobald ein/e RehabilitandIn im noch risikofreien internen Rahmen deutlich gemacht hat, dass er über die für die Aufnahme einer regulären Arbeit notwendigen Fähigkeiten verfügt, soll er unverzüglich mit einer externen Belastungserprobung oder einem Praktikum beginnen können.  Dazu unterhält die Einrichtung Kontakte mit etlichen kleinen, mittelständischen und öffentlichen ArbeitgeberInnen in der Region, um in möglichst vielen verschiedenen Berufen Übungsmöglichkeiten anbieten zu können.

    Während des Betriebspraktikums hält der/ die zuständige ArbeitstherapeutIn der Einrichtung Kontakt zum Praktikumsgeber, berät diesen bei Bedarf und überprüft die Einhaltung der vereinbarten gegenseitigen Rechte und Pflichten. Am Ende des Praktikums erstellt der/ die „ArbeitgeberIn“ ein arbeitsmarktgerechtes Zeugnis, das dem Praktikanten bei der Stellensuche helfen soll, falls er nicht übernommen wird.

    Der/ die Bezugs- und der ArbeitstherapeutIn haben auch während des Praktikums regelmäßige Kontakte zu den RehabilitandInnen, um den Praktikumsverlauf begleiten, Probleme zu besprechen und bei Schwierigkeiten gegebenenfalls eingreifen zu können.

     

  • Berufliche Wiedereingliederung

    Nachdem unsere RehabilitandInnen in der internen Arbeitstherapie und der externen Belastungserprobung ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten testen und möglicherweise ausbauen konnten, steht in einem nächsten Schritt die Hilfe bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung an. Es kommt immer wieder vor, dass ein Praktikumsgeber mit der Arbeitsleistung eines Praktikanten so zufrieden ist, dass er ihn in ein Arbeitsverhältnis übernimmt.

    In Absprache mit dem Leistungsträger kann ein/ eine RehabilitandIn gegebenenfalls gegen Ende der Asaprionsmaßnahme eine Erwerbstätigkeit antreten und die Adaptionsmaßnahme für eine Übergangszeit von bis zu vier Wochen fortsetzen.

    Wenn eine direkte Übernahme nicht möglich ist, kann immerhin das Zeugnis, das der Praktikumsgeber i.d.R. ausstellt, die Chancen einer Vermittlung in ein festes Arbeitsverhältnis verbessern.

    Aber selbst bei Vorhandensein entsprechender Angebote gelingt es aus verschiedenen Gründen häufig nicht ohne weiteres, ein reguläres Arbeitsverhältnis aufzunehmen, z.B. wegen körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen als Folge bzw. Begleiterscheinung der Suchterkrankung. Mit den oben näher spezifizierten Maßnahmen versuchen wir schon während des Praktikums, und auch danach, im somatischen und psychotherapeutischen Bereich eine weitere Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu erlangen und bestehende Beeinträchtigungen weiter zu reduzieren. Sind diese, incl. der Suchterkrankung an sich, bereits so chronifiziert und die Rückkehr in den erlernten Beruf  nicht mehr möglich, versuchen wir den RehabilitandInnen bei der Erlangung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu helfen. Dies umfasst unter anderem  die Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen.

    Wir bemühen uns, in enger Zusammenarbeit mit den Abteilungen für berufliche Rehabilitation der zuständigen Rentenversicherungsträger und den Reha-Beratern der Agentur für Arbeit potentielle Arbeitgeber und unsere RehabilitandInnen umfassend über ihre Möglichkeiten zu informieren, sie bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche zu unterstützen und ihnen so berufsfördernde Leistungen zugänglich zu machen.

     

  • Realitätstraining

    Das therapeutische Handeln soll in der Adaptionsphase personenbezogen, handlungsorientiert und so konkret wie möglich sein. Auf der konkretesten Ebene der Alltagsbewältigung werden nicht nur die Defizite, sondern auch die vorhandenen Ressourcen am deutlichsten. Auf den individuellen Ressourcen aufzubauen und dabei möglichst hoch auf den Grat zwischen anregenden, Erfolgserlebnisse vermittelnden Anforderungen und frustrierenden Überforderungen zu gelangen, das macht die Erfahrung und das Vermögen der therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.

    Mit der Adaptionsmaßnahme wollen wir unsere RehabilitandInnen auf ein eigenverantwortetes, selbständiges und abstinentes Leben vorbereiten. Deshalb stellen wir die Aktivitäten des Realitätstrainings gleichrangig neben die Belastungserprobung. Dazu gehören innerhalb der Einrichtung die Verrichtungen der lebenspraktischen Selbstversorgung wie Gestaltung und Reinigung des Wohnbereichs, Wäschepflege und Kochen, die während der internen Arbeitstrainingsphase unter der Anleitung der Hauswirtschaftsleiterin eingeübt werden können. Alle diese Dinge und darüber hinaus die notwendigen Außenaktivitäten wie Behördengänge, Wohnungssuche, Vorstellungsgespräche, Besuche von Selbsthilfegruppen, Einkaufen und Freizeitaktivitäten sollen in der Regel in der arbeitsfreien Zeit oder innerhalb des im Stundenplan festgelegten Rahmens erledigt werden.

    Auch während der externen Belastungserprobung gibt es eine ganze Reihe von Pflichten, die nicht mit der internen Phase enden. Dazu gehören Einkaufen und Kochen ebenso wie die Pflege des Wohnbereichs und natürlich die Außenorientierung, die zunehmende Bedeutung gewinnt. Besonders wichtig ist dabei die Wohnungssuche, d.h. das Kennenlernen des Marktes, die Einschätzung verschiedener Angebote, das Stellen von Anträgen und das Schließen eines Mietvertrags - ein Feld, in dem Hoffnung und Entmutigung außerordentlich eng beieinander liegen.

     

  • Indikative Behandlungsangebote

    Immer wieder werden bei einzelnen RehabilitandInnen abhängigkeitsspezifische und andere Defizite deutlich, die einen besonderen, über das übliche Maß hinausgehenden Behandlungsbedarf anzeigen. Dazu gehören Störungen des Selbstwertgefühls, besonders geringe Frustrationstoleranz, fehlende soziale Kompetenzen etc. 

    Aufgrund unserer kleinen Fallzahlen können wir solche Programme oft nur einzeltherapeutisch angehen.

    Zu den indikativen Gruppenbehandlungsangeboten zählen wir aber auch solche, die von der Bedarfsseite durchaus einen Regelfall darstellen. Hierzu zählen wir folgende regelmäßig stattfindenden indikative Gruppen:

    • „Wohnungssuche“: Hier werden Grundlagen zur Finanzierung einer Wohnung, Wege der Wohnungssuche, sowie Strategien des Auftretens gegenüber potentiellen Vermietern besprochen und geübt.
    • „Nachsorge“: In dieser Gruppe werden den RehabilitandInnen die verschiedenen Nachsorgemöglichkeiten erläutert und Motivationsarbeit geleistet, sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen. Des Weiteren soll ein Erfahrungsaustausch über bereits gemachte Erfahrungen in diesem Bereich angeregt werden.
    • „Freizeitgestaltung“: Die RehabilitandInnen sollen für die Wichtigkeit einer sinnerfüllten Freizeitgestaltung sensibilisiert werden. Es werden Adressen über Freizeitmöglichkeiten in und um Speyer herausgegeben, bzw. im PC-Raum Wege eigener Recherchen per Internet erläutert. Es sollen konkrete Freizeitplanungen besprochen, durchgeführt und später nachbereitet werden. 
    • „Bewerbertraining“: Bausteine dieser Gruppe sind das Erstellen einer aussagekräftigen Bewerbermappe, das Üben von Erstellen entsprechender Anschreiben, das Einüben von Bewerbergesprächen, sowie Möglichkeiten, Stellenangebote (per PC, Tageszeitung, Agentur für Arbeit) zu finden. 
    • „Berufliche Orientierung“: Hier besteht die Möglichkeit, sich über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und über das Schwerbehindertengesetz informieren

    Bei Bedarf bieten wir auch ein Entspannungstraining, wie Progressive Relaxation, MPU-Beratung, Rückfallpräventionstraining und ein Raucherentwöhnungstraining an.